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Bitte beachten Sie
Denken Sie bitte daran das Sie
jeweils zum neuen Quartal Ihre
Krankenversicherungskarte vorlegen
müssen. Sollten Sie sich nicht
sicher sein ob Ihre Karte bereits im
aktuellen Quartal vorgelegt wurde
können wir dies gerne für Sie
überprüfen.
Seit dem 01. Januar 2004 hat der
Gesetzgeber alle Arztpraxen dazu
verpflichtet einmal pro Quartal eine
Praxisgebühr von 10,- EURO zu
erheben. Diese Gebühr muss von Ihnen
im voraus bar beim ersten Besuch im
Quartal bei uns entrichtet werden.
Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr sind von
der Praxisgebühr befreit.
Patientinnen mit Überweisungen vom
Hausarzt sind von der
Zahlungspflicht befreit.
Bitte Informieren Sie uns im Falle
einer Adress-, Namens-,
Telefonnummer oder
Versicherungsträgeränderung.
Bei Wiederholungs- oder
Spritzenrezepten können Sie ohne
Voranmeldung zu den Öffnungszeiten
vorbeikommen. Denken Sie auch dabei
an Ihrer Versicherungskarte.
Während der Untersuchungszeiten
führen wir keine telefonischen
Beratungsgespräche. Damit wird
gewährleistet das Untersuchungen
nicht unnötig unterbrochen werden.
Wir rufen Sie aber bei telefonischen
nötigen Anfragen gerne
schnellstmöglich zurück.
Laboruntersuchungen führen wir in
den Öffnungszeiten durch. Bitte
fragen Sie im Vorfeld nach einer
eventuellen Nüchternheit.
Außerhalb der Öffnungszeiten
erfahren Sie über unseren
Anrufbeantworter den Diensthabenden
Arzt. Weitere Notfallkontakte finden
Sie hier über unsere Links.
Sollten Sie vereinbarte Termine
nicht wahrnehmen können, bitten wir
Sie uns möglichst 1-2 Tage vorher
informieren um diese Zeitkapazität
dann für andere Patientinnen nutzen
zu können.
Vielen Dank
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